Dozent Dirk Roselt mit Lehrgangsteilnehmer/innen im Lehrsaal.

Ausbildung zur Verwaltungswirtin/zum Verwaltungswirt

Die Mitarbeit in der öffentlichen Verwaltung ist ein moderner Beruf. Als Dienstleister/in für unser Gemeinwesen arbeiten Sie schnell und effektiv; Sie setzen moderne Kommunikationsmittel ein und gestalten die Verwaltung bürgerfreundlich.

Das Aufgabenspektrum reicht von A wie Aufenthaltserlaubnis bis Z wie Zulassungsstelle, von Rathaus über Landesbetrieb, bis hin zur Ministerialverwaltung.

Als fundierte Grundlage für die verschiedensten Tätigkeitsbereiche im öffentlichen Dienst wird eine zweijährige Ausbildung absolviert. Dabei unterteilt sich die Ausbildung in einen theoretischen und praktischen Teil, ähnlich eines Dualen-Studiengangs.

Der theoretische Teil der Ausbildung wird an der Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz absolviert, der praktische Teil findet in den Ausbildungsbehörden statt.

Die Ausbildung wird als "Anwärterin / Anwärter" in der Beamtenlaufbahn absolviert. Hierbei wird nach der Ausbildung die Beschäftigung im 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) möglich.


"Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sind vielfältig und interessant. Sie bieten engagierten Menschen eine abwechslungsreiche Tätigkeit und die Möglichkeit, sich mit ihren Ideen einzubringen. Eine moderne Behörde arbeitet effizient und bürgerfreundlich. Verwaltung ist nichts Statisches."


Übersicht Ausbildung

1

Praxiseinführung

1 Monat

2

Einführungslehrgang

3 Monate

3

Einführungspraktikum

4 Monate

4

Hauptlehrgang

4 Monate

5

Hauptpraktikum mit Gastausbildung

6 Monate

6

Abschlusslehrgang mit schriftlicher Prüfung

4 Monate

7

Abschlusspraktikum mit mündlicher Prüfung

2 Monate

Nachfolgend die Listen der Ausbildungsbeauftragten der Behörden (Dienststellen), bei denen du dich bewerben kannst:

  • Einführung in die Ausbildung
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Recht der Gefahrenabwehr
  • Recht des öffentlichen Dienstes
  • Recht der sozialen Sicherung
  • Öffentliche Finanzwirtschaft
  • Baurecht
  • Privatrecht
  • Verwaltungsbetriebswirtschaft
  • Methodik der Rechtsanwendung
  • Interaktion und Kommunikation

Weitere Informationen

Im Einführungslehrgang haben die Anwärterinnen und Anwärter drei Aufsichtsarbeiten anzufertigen. 

Im Hauptlehrgang sind von den Anwärterinnen und Anwärtern sechs Aufsichtsarbeiten in folgenden Fächern zu schreiben: 

  1. Allgemeines Verwaltungsrecht
  2. Recht des öffentlichen Dienstes
  3. Öffentliche Finanzwirtschaft
  4. Baurecht
  5. Privatrecht
  6. Verwaltungsbetriebslehre

Der Durchschnitt der Ergebnisse ergibt das Lehrgangsergebnis. Das Lehrgangsergebnis wird bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses der Laufbahnprüfung anteilig berücksichtigt.

Weitere Informationen (Prüfungsamt)

Schriftliche Prüfung:

In der schriftlichen Prüfung haben die Anwärterinnen und Anwärter fünf Aufsichtsarbeiten in den nachfolgend aufgeführten Fächern anzufertigen:

  1. Staats- und Verfassungsrecht
  2. Kommunalrecht
  3. Recht der Gefahrenabwehr
  4. Recht der sozialen Sicherung bzw. Straßenrecht
  5. Öffentliche Finanzwirtschaft

Mündliche Prüfung:

Die Anwärterinnen und Anwärter werden in drei Pflichtfächern nach Wahl des Leiters des Prüfungsamtes sowie in einem Wahlpflichtfach geprüft.